Betriebstagebuch
- Es ist ein Betriebstagebuch zu führen.
Ein Betriebstagebuch ist zu führen, indem die jeweiligen Zeitpunkte und Ergebnisse der
durchgeführten Eigenkontrollen, Wartungen und Überprüfungen, die Entsorgung
entnommener Inhaltsstoffe sowie die Beseitigung eventuell festgestellter Mängel zu
dokumentieren sind.
- In einem Betriebstagebuch sind weiterhin Nachweise über die eingesetzten Wasch- und
Reinigungsmittel sowie Betriebs- und Hilfsstoffen zu führen.
- Das Betriebstagebuch sowie Prüfberichte, sind vom Betreiber aufzubewahren und auf
Verlangen den örtlich zuständigen Aufsichtsbehörden oder den Betreibern der
nachgeschalteten kommunalen Abwasseranlagen vorzulegen.